Kosten und Ablauf
Weil ich über keine Kassenzulassung verfüge, sind die Behandlungskosten momentan nur durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen oder für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens erstattbar.
Das Honorar für die psychotherapeutische Behandlung richtet sich nach der aktuellen Abrechnungsempfehlung zur GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) vom 01.07.2024.

PKV, Beihilfe
Diese Kostenträger übernehmen die Behandlungskosten in der Regel in voller Höhe.
Informieren Sie sich dennoch vor Behandlungsbeginn über die individuellen Bedingungen und den Umfang der Kostenübernahme bei Ihrem Kostenträger.

Kostenerstattung durch die GKV
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie bei Psychotherapeut:innen mit Kassensitz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz finden, kann eine Behandlung über das Kostenerstattungs-verfahren beantragt werden.
Den Antrag müssen Sie selbst vorab bei Ihrer Krankenkasse stellen. Bei der Beantragung unterstütze ich Sie gern.

Selbstzahlerbasis
Die Selbstzahlerbasis eignet sich für ein Kennenlernen ohne längere Wartezeit oder verbindlichen Antrag.
Zudem bietet sie die Möglichkeit vollständige Diskretion zu wahren und potenzielle Nachteile (bzgl. einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Verbeamtung etc.) zu vermeiden.
Ablauf
Vom Therapieantrag zur Therapie
Die Gründe eine Psychotherapie aufzusuchen können sehr vielfältig sein, haben jedoch in der Regel eine Gemeinsamkeit: Es besteht ein deutlicher Leidensdruck und das Gefühl, dass es so wie es gerade ist, nicht weitergehen kann.
Probatorische Sitzungen: Kennenlernen und Diagnostik
Diese Eingangsphase erstreckt sich in der Regel über 4-8 Sitzungen, umfasst eine ausführliche Diagnostik und bietet Ihnen die Gelegenheit mich besser kennen zu lernen und mit mir gemeinsam die Schwerpunkte und Ziele für die nachfolgende Psychotherapie festzulegen.
Viele Beihilfestellen und private Krankenkassen übernehmen probatorische Sitzungen ohne vorherigen Antrag. Im Kostenerstattungsverfahren ist vorab ein Antrag notwendig, damit Sie die Sitzungen später erstattet bekommen. Bei Fragen zum Kostenerstattungsverfahren kontaktieren Sie mich gern.
Therapieantrag und Therapie
Auf die probatorischen Sitzungen folgt eine Beantragung bei Ihrem zuständigen Kostenträger. Die meisten Kostenträger (private Krankenversicherungen, Behilfe, Heilfürsorge und manche gesetzliche Krankenkassen) bewilligen diese Anträge innerhalb weniger Tage bis Wochen.
Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen ist im Rahmen des Kostenerstattunsgverfahrens ein Gutachterverfahren notwendig. In diesen Fällen stelle ich- anschließend an die probatorischen Sitzungen- für Sie den Antrag auf Therapie, der dann vom medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft wird.
Als Selbstzahler*in können Sie direkt nach der Probatorik mit der Therapie beginnen.